Liebe Leserinnen und Leser,
ich begrüße Sie zu einem weiteren Thema unserer Informationsreihe rund um die ambulante Pflege. Sicher haben Sie bereits vom Pflegestärkungsgesetz gehört, welches ab 01.01.2015 in Kraft tritt und zu einigen Änderungen in der ambulanten Pflege führt. Die erste Änderung betrifft die Erhöhung der durch die Pflegekassen bezahlten Leistungen der einzelnen Pflegestufen.
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel steigt von monatlich 31 Euro auf 40 Euro. Die Verhinderungspflege wird auf bis zu 1.612 Euro jährlich erhöht. Auch der einmalige Zuschuss der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen von 2.557 Euro wird auf 4.000 Euro angehoben. Ferner haben künftig alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs-/Entlastungsleistungen von monatlich 104 Euro.
Sie sehen, es gibt jede Menge zusätzliche Leistungsmöglichkeiten. Wenn Sie unsicher sind, welche Sie bzw. Ihre Angehörigen nutzen können, rufen Sie uns unter (03537) 217960 an oder besuchen uns in der Siedlung 24 in Jessen. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein ruhiges Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das Jahr 2015. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch über die Feiertage zu allen Fragen rund um die Pflege, mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in Jessen und Umgebung zur Verfügung.
Ihre Petra Schulze-Rabe