Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss Ihnen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Pflegestufe zugesprochen und/oder eine eingeschränkte Alltagstauglichkeit bescheinigt werden. Wenn Ihnen bisher noch keine Pflegestufe zugesprochen wurde und/oder Ihre Alltagskompetenz noch nicht beurteilt wurde, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir sagen Ihnen, ob Ihre Situation den Anforderungen einer Pflegestufe entspricht und geben Ihnen Hinweise, die bei der Begutachtung durch den MDK zu beachten sind. Gern stehen wir Ihnen auch bei der Begutachtung zur Seite.
In der Häuslichen Pflege stehen 4 Vergütungsmöglichkeiten zur Verfügung, die Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und die Unterstützung im Alltag. Darüber hinaus sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Eigenanteil zu tragen.