Leistungen gemäß SGB V sind ärztlich verordnete Leistungen, wie Verbandswechsel, Medikamentengaben, Injektionen oder die Arbeit mit Ernährungssonden. Die Verordnung solcher Leistungen erfolgt, wenn Sie krankenversichert sind, Ihr Arzt Ihnen die Leistungen verordnet, weil damit ein Krankenhausaufenthalt verkürzt bzw. vermieden werden kann und/oder die Leistungen zur Erreichung des Behandlungsziels notwendig sind.
Die durch einen Arzt verordneten Leistungen der Häuslichen Krankenpflege müssen durch die zuständige Krankenkasse genehmigt werden. Genehmigt die Krankenkasse die Leistungen, so erfolgt die Vergütung – bis auf den Eigenanteil – durch die Krankenkassen.
Sie möchten weitere Informationen, rufen Sie uns an!