Ab dem 18. Lebensjahr sind die Betroffenen verpflichtet, eine Zuzahlung für häusliche Krankenpflege in Höhe von 10% der Kosten der Verordnung und 10 € pro Verordnung zu bezahlen. Die Höhe der Zuzahlungen ist auf 2 %, für chronisch Kranke auf 1% der jährlichen Bruttohaushaltseinkommen begrenzt. Wird die Zuzahlung innerhalb eines Jahres erreicht, erhalten Sie eine Befreiung von der Krankenkasse für die restlichen Zuzahlungen.
Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen und/oder einer hohen jährlichen Zuzahlung für medizinische Leistungen kann bei der zuständigen Krankenkasse auch sofort eine Befreiung erwirkt werden. Diese beantragt man zu Beginn eines jeden Jahres bei der Krankenkasse, indem man die 1 % bzw. 2 % des Bruttohaushaltseinkommens bei der Krankenkasse bezahlt und somit für den Rest des Jahres von Zuzahlungen für alle kassenärztlichen Leistungen befreit ist.
Die Zuzahlung wird von Ihrer Krankenkasse erhoben und eingefordert.
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