Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017
- Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt
- Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichberechtigt berücksichtigt.
- Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade
- Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung
- In der häuslichen Pflege gibt es ein größeres Leistungsangebot und der Bedarf von Menschen mit dementieller Erkrankung wird besser berücksichtigt
- Die Möglichkeiten Kurzzeit- und Verhinderungspflege wahrzunehmen werden erweitert
- Die Pflegeberatung wird ausgebaut
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden erweitert
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