Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,
mein Name ist Petra Schulze-Rabe. Mein Team und ich versorgen seit 1993 kranke und pflegebedürftige Personen in Jessen und Umgebung. Mit diesem Artikel möchte ich für Sie eine Informationsreihe eröffnen, die Sie künftig regelmäßig über Themen rund um die Häusliche Kranken- und Altenpflege informiert.
Unser erstes Thema beschäftigt sich mit der Möglichkeit, zusätzliche Gelder (gemäß § 45 b SGB XI) bei der Pflegekasse für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu beantragen. Grundvoraussetzung für die Beantragung ist, dass Ihr Angehöriger durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) in seiner Alltagskompetenz als eingeschränkt beurteilt wurde. Ist dies der Fall, besteht u.a. die Möglichkeit, Leistungen eines Pflegedienstes im Wert von 100 € bis zu 200 € monatlich in Anspruch zu nehmen, die von der Pflegekasse erstattet werden. Die Leistungen dürfen sich aber nur auf allgemeine Anleitungs- und Betreuungsleistungen erstrecken, d.h. wir übernehmen für Sie z.B. eine stundenweise Betreuung Ihres Angehörigen. Um Ihnen die Vergütung so einfach wie möglich zu machen, besteht die Möglichkeit, dass Sie mittels einer Abtretungserklärung die Vergütungsansprüche an uns übertragen und wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Ich wünsche Ihnen einen schöne Zeit und freue mich auf weitere interessante Themen.
Ihre Petra Schulze-Rabe