Seit dem 01.01.2017 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen zur Unterstützung im Alltag (gemäß § 45b SGB XI). Die Pflegekasse trägt dafür einen monatlichen Betrag von bis zu 125 €.
Eine Übersicht unserer zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten Sie hier.
Wichtig ist, dass dieser Betrag nicht ausgezahlt wird. Die von diesem monatlichen Betrag nicht in Anspruch genommenen Gelder werden von der Pflegekasse „angespart“ und können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Nach diesem Zeitpunkt verfallen nicht abgerufene Beiträge.