Pflegebedürftige, die durch eine private Pflegeperson betreut werden, haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege, d.h. die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege, durch uns als Pflegedienst, für einen Zeitraum von bis 6 Wochen pro Jahr (bisher 4 Wochen) und einem Betrag von 1.612,00€ pro Jahr (bisher 1.550,00€). Der Jahresbeitrag kann auf bis zu 2.418,00€ erhöht werden, wenn im Kalenderjahr das Budget der Kurzzeitpflege bis maximal 50% (806,00 €) in Anspruch genommen wurde.
Übernimmt eine andere private Pflegeperson die Pflege erhält der Pflegebedürftige wie bisher entweder das gesamte Pflegegeld ausgezahlt.
Die Inanspruchnahme ist sowohl stunden-, tage- und/oder wochenweise möglich. D.h. Verhinderungspflege kann beantragt werden, auch wenn die private Pflegeperson nur für einige Stunden die Betreuung nicht übernehmen kann.