Pflegebedürftige, die von ihren Lebenspartnern, Angehörigen oder sonstigen privaten Pflegepersonen zu Hause betreut und versorgt werden, erhalten Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von dem zuerkannten Pflegegrad, so erhalten Sie bei
Pflegegrad 2: | 474,00 € |
Pflegegrad 3: | 817,50 € |
Pflegegrad 4: | 1092,00 € |
Pflegegrad 5: | 1351,50 € |
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben „nur“ einen Anspruch auf Leistungen zur Unterstützung im Alltag!
Das Pflegegeld wird Ihnen von der Pflegekasse monatlich auf ihr Konto überwiesen.