Sie sind eine private Pflegeperson und versorgen Ihren Angehörigen zu Hause?
Dann sind Sie verpflichtet (§ 37 Abs. 3 SGB XI), sich regelmäßig zur Pflege und Betreuung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung beraten zu lassen. Die Beratungen müssen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden. Doch sehen Sie diese Verpflichtung nicht als Belastung, sondern als Chance. Wir kennen den Aufwand und die physische und psychische Belastung, die Pflege und Betreuung mit sich bringen kann. Wir stehen Ihnen zu allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen, wie Ihnen die Pflege leichter von der Hand geht.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!