Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,
ich begrüße Sie zum zweiten Teil der Informationsreihe rund um die Häusliche Kranken- und Altenpflege. Heute möchte ich Ihnen das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) vorstellen und die Änderungen, die sich für die ambulante Pflege ergeben werden.
Das Gesetz wird voraussichtlich ab dem 01.01.2013 in Kraft treten und erweitert u.a. die Leistungsmöglichkeiten, die Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz) in Anspruch nehmen können. Im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) werden Gutachter zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingesetzt. Neu ab nächstem Jahr ist die Pflegestufe 0. Diese gilt für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, also mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.
Für die Pflegestufe 0 stehen den Betroffenen dann monatlich entweder 120 € Pflegegeld oder bis zu 225 € Pflegesachleistung zur Verfügung. Bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe I werden 305 € Pflegegeld bzw.
15 bis zu 665 € Pflegesachleistungen bezahlt, bei der Pflegestufe II sogar 525 € Pflegegeld oder bis zu 1.250 € Pflegesachleistungen.
Zur Erklärung: Pflegegeld erhalten Menschen mit einer Pflegestufe, die durch ihre Angehörigen oder Bekannten gepflegt und betreut werden, als Pflegesachleistung werden die Tätigkeiten einer Häuslichen Krankenpflege bezeichnet.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit und freue mich auf weitere interessante Themen.
Ihre Petra Schulze-Rabe